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Rote Zone. Das Wichtigste aus der Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 65

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

auer

Geschätzte Aurerinnen und Aurer,

mit dem 05.11.2020 und der Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 65 ist Auer zur roten Zone erklärt worden.
Das Wichtigste:

- Bürger dürfen das Gemeindegebiet nicht verlassen. Die Ausnahme bilden Arbeits- und Gesundheitsgründe sowie Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit. Dieselben Regeln gelten auch für Bürger von außerhalb, die das Gemeindegebiet von Auer betreten. Es muss eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

- Kita, Kindergärten und Grundschulen öffnen am 9. November

- Der Recyclinghof bleibt wie gewohnt geöffnet, auch der Müllabfuhrdienst ist garantiert

- Spazieren gehen und Individualsport im Freien ist erlaubt

Immer gilt: Maske tragen, Abstand halten, Menschenansammlungen vermeiden und soziale Kontakte mit Menschen aus anderen Haushalten auf das notwendige Minimum reduzieren.

Die Verordnung des Landeshauptmanns gilt vorläufig bis zum 14. November. Alle Verordnungen, die Eigenerklärung sowie weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

Bürgermeister
Martin Feichter

06.11.2020